Apothekerversorgung Berlin –
Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft

Auch die Apothekerversorgung Berlin feiert im Jahr des 50. Kammerjubiläums einen runden Geburtstag. Die AVB wird 30. Die Mitglieder des Versorgungswerkes wissen heute zu schätzen, dass sich die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin im Jahre 1983 entschloss, die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für die Berliner Apothekerinnen und Apotheker in die eigenen Hände zu nehmen und ein Berliner Versorgungswerk für die Apothekerschaft aufzubauen. Die Leistungen des Versorgungswerkes sind überzeugend, da die AVB wesentlich höhere Renten gewährt, als dies bei gleich hohen Beiträgen die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) tut. Das Jubiläumsjahr gibt Gelegenheit, kurz in den Rückspiegel der Zeit zu schauen, den aktuellen Status zu betrachten und die bereits jetzt erkennbaren Herausforderungen für die Zukunft zu benennen.

Vergangenheit

Mit der Gründung der Apothekerversorgung Berlin zum 01.07.1983 wurde das Netz berufsständischer Versorgungswerke für die Apothekerschaft in der Bundesrepublik nahezu geschlossen, da seinerzeit nur noch das Saarland und Bremen keine berufsständischen Versorgungseinrichtungen hatten. Während heute die Existenz von berufsständischen Versorgungswerken für Pharmazeuten in allen Bundesländern selbstverständlich ist, wurde vor der Entscheidung für ein eigenes Berliner Versorgungswerk, insbesondere angesichts der damaligen Insellage West-Berlins, darüber diskutiert, ob denn der Aufbau eines eigenen Versorgungswerkes für die Inhaber bzw. Mitarbeiter von seinerzeit rund 700 Apotheken überhaupt lohne. Einige Kritiker waren der Auffassung, ihre Apotheke sei ausreichende Sicherheit für das Alter, man benötige keine zusätzlichen Versorgungsansprüche. Es bedürfte der geballten Überzeugungskraft der Gründungsinitiatoren um Klaus Stürzbecher und Dr. Manfred Zindler, die sich beide seit der Gründung bis zum heutigen Tag als Vorsitzende des Aufsichts- bzw. des Verwaltungsausschusses berufspolitisch für die Rentenansprüche der Versorgungswerksmitglieder engagieren und mit Sachverstand, Geschick und Augenmaß dafür gesorgt haben, dass sich die AVB auf solidem Fundament kontinuierlich positiv zu einem leistungsstarken Versorgungswerk entwickelt hat.

Am Ende des Gründungsjahres gehörten 572 Mitglieder der AVB an. Der Mitgliederbestand erhöhte sich in den Folgejahren rasant, überschritt schon im Jahr 1985 die 1.000-Mitglieder-Marke und steigerte sich in den Folgejahren stetig. Einen besonderen Meilenstein für die positive Entwicklung des Mitgliederbestandes der AVB stellte das Jahr 1990 dar. Mit der Wiedervereinigung und der daraus resultierenden Zusammenführung des Ost- und Westteils von Berlin verzeichnete die AVB in diesem Jahr mit 390 neuen Mitgliedern die bis dahin größte Anzahl an Neuzugängen innerhalb eines Jahres. Diese erfreuliche Entwicklung wurde aber noch durch das Jahr 1992 übertroffen, weil die Apothekerkammer Berlin und die Landesapothekerkammer Brandenburg übereinkamen, ab sofort auch die Mitglieder der Landesapothekerkammer Brandenburg an der Apothekerversorgung Berlin zu beteiligen. Dies führte im Jahr 1992 zu 398 neuen Mitgliedern, so dass der Mitgliederbestand zum 31.12.1992 auf 2.450 anwuchs.

Ein weiterer Meilenstein war die Gründung der VGV Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke (VGV mbH) am 11.12.2002. Die Apothekerversorgung Berlin gründete zusammen mit sechs Versorgungswerken – Berliner Ärzteversorgung, Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin, Versorgungswerk der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen – die Gesellschaft mit dem Zweck „Übernahme und Ausführung von Verwaltungstätigkeiten öffentlich rechtlicher Versorgungswerke“. Durch die VGV verwalten die Gesellschafter ihre Versorgungswerke in Eigenregie. Das Modell erschien anderen Versorgungswerken so attraktiv, dass sie Mitgesellschafter der VGV wurden. Zum 01.01.2011 kam das Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen hinzu und ein Jahr später die Apothekerversorgung Niedersachsen. Die acht VGV-Gesellschafter-Versorgungswerke weisen ein Kapitalanlagevolumen von inzwischen mehr als 10 Milliarden Euro auf.

Gegenwart

Das Versorgungswerk hat sich weiter positiv entwickelt. Zum 31.12.2012 ist die Mitgliederanzahl auf 5.604 Mitglieder angestiegen, davon 589 Mitglieder mit beitragsfreier Anwartschaft. Diese Anwartschaftsberechtigten sind inzwischen infolge der Tätigkeitsverlagerung außerhalb Berlins bzw. Brandenburgs aus der AVB ausgeschieden, besitzen aber weiterhin aufgrund gezahlter Beiträge eine Anwartschaft auf Leistungen gegenüber dem Versorgungswerk. Leistungsempfänger sind in dieser Statistik nicht enthalten.

Bemerkenswert ist die Entwicklung der Geschlechterverteilung des Mitgliederbestandes. Waren im Gründungsjahr 56,1 % der Versorgungswerksmitglieder weiblich und 43,9 % männlich, stieg seither der Anteil der weiblichen Mitglieder kontinuierlich auf 72,9 % an. In den Berliner und Brandenburger Apotheken arbeiten also ganz überwiegend Apothekerinnen.

Zum 31.12.2012 bezogen insgesamt 812 Mitglieder Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwen-/Witwer- sowie Waisenrenten, für die zusammen 14,1 Mio. EUR aufgewendet wurden. In den nächsten Jahren wird die Anzahl der Leistungsempfänger pro Jahr um 1 % des Mitgliederbestandes zunehmen. Die durchschnittliche monatliche Altersrente beläuft sich derzeit auf 1.495 EUR, wobei zu berücksichtigen ist, dass viele der bisherigen Leistungsempfänger nur einige Jahre und nicht während ihrer gesamten Erwerbstätigkeitsphase Versicherungszeiten in der AVB zurückgelegt haben und deshalb relativ niedrige (Zusatz-) Renten beziehen. Durch Renteneinweisungen von Mitgliedern mit längeren Versicherungsverläufen wird die durchschnittlich gewährte Rente aufgrund des hohen Rentenniveaus in den nächsten Jahren stetig ansteigen.

Die Beitragseinnahmen sind seit der Gründung des Versorgungswerkes deutlich gestiegen. Die an die AVB zu entrichtenden Versorgungsabgaben orientieren sich an dem zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichtenden Beitrag und werden maßgeblich von der vom Gesetzgeber jährlich neu festzusetzenden Beitragsbemessungsgrenze in Verbindung mit dem jeweils gültigen Beitragssatz bestimmt. Die Beitragseinnahmen stiegen von 1,7 Mio. DM im Jahr 1983 auf rund 41 Mio. EUR im Jahr 2012.

Zukunft

Die Gewinne des Versorgungswerkes werden in erster Linie für Leistungsverbesserungen eingesetzt und kommen damit den Mitgliedern zugute. Erfreuliche Jahresergebnisse führen zu Leistungserhöhungen (Anwartschafts- und Rentendynamik). Andererseits können auch kapitalgedeckte Versorgungswerke in Niedrigzinsphasen oder wirtschaftlich schwierigen Zeiten (z.B. Inflation, Stagflation) keine Garantie für eine dauerhaft dynamische Fortschreibung der Leistungserwartungen abgeben. Die volatilen Kapitalmärkte erfordern professionelle Instrumente für die Erarbeitung der Kapitalanlagestrategie und des Risikomanagements. Zusammen mit den sieben anderen von der VGV Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke (VGV mbH) verwalteten Versorgungswerken werden teilweise in unterschiedlichen Konstellationen gemeinsame Fondsanlagen vorgenommen, so dass z.B. günstigere Gebührenstrukturen für die AVB erreicht werden können.

Eine weitere Herausforderung für die berufsständischen Versorgungswerke stellt die Verlängerung der Lebenserwartung der Mitglieder dar. Mediziner und Pharmazeuten haben wesentlich dazu beigetragen, dass sich die heutigen und künftigen Generationen einer weiterhin deutlich zunehmenden Lebenserwartung erfreuen können. Die Statistiken zeigen, dass die Lebenserwartung von Freiberuflern - Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater usw. - noch stärker zunimmt als die Lebenserwartung der Allgemeinbevölkerung. Eine längere Lebenserwartung führt zu längeren Zeiträumen des Rentenbezuges. Deshalb wurde ähnlich wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung Bund eine schrittweise Erhöhung des Regelrentenalters vom 65. auf das 67. Lebensjahr umgesetzt. Auch berufsständische Versorgungswerke können trotz aller Finanzkraft nicht darüber hinwegsehen, wenn durch die Verlängerung der Lebenserwartung die Zeiten des Rentenbezuges länger werden als die Zeiten der Beitragszahlung der Mitglieder. Die Sicherheit der Renten wird weiterhin im Vordergrund des Handelns der Gremien der AVB stehen, um dauerhaft zu erreichen, dass das Versorgungswerk das hohe Rentenniveau beibehalten kann und sich damit deutlich von der im Umlageverfahren finanzierten Deutschen Rentenversicherung unterscheidet.

 

Martin Reiss
jur. Geschäftsführer

Wolfgang Tabeling
kfm. Geschäftsführer