Selbstverwaltung gestalten

Der Vorstand der Apothekerkammer BerlinVorstand & Geschäftsführung (v. l. n. r.): Norbert Bartetzko, Dr. Christian Belgardt, Claudia Achilles-Aust, Dr. Robert Schmidt, Dr. Susanne Damer, Dr. Stefan Wind, Hannelore Eitel-Hirschfeld, Joachim Stolle, Rainer Auerbach

Kammer bedeutet Freiheit. Diese Aussage mag überraschen oder gar zu Widerspruch anregen, wird Kammer doch häufig mit den Begriffen Pflichtmitgliedschaft, Berufspflichten und Pflichtaufgaben in Verbindung gebracht. Die Schlagworte versperren jedoch den Blick auf den Kern.

Am Anfang steht, dass der Staat den Freien Berufen, der Wirtschaft und dem Handwerk die Regelung der eigenen Belange in öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Kammern, überlassen hat. Ebenso wie in der kommunalen Selbstverwaltung den Gemeinden das Recht gewährt ist, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst zu regeln, gestalten die Kammern in Selbstverwaltung die ihnen zugewiesenen Bereiche.

Die Apothekerkammer nimmt Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit wahr, sie setzt sich für die Belange ihrer Mitglieder ein und sorgt dafür, dass die Berufsangehörigen ihren Beruf mit fachlich hoher Qualität ausüben.

Die Apothekerinnen und Apotheker haben die Möglichkeit und den Auftrag, im Rahmen des Kammergesetzes ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Staat zieht sich bewusst zurück und gibt Freiraum. Wenn es die Kammer nicht gäbe, würde dies nicht bedeuten, dass die Aufgaben nicht wahrgenommen würden. Sie würden lediglich von einer anderen, einer staatlichen Einrichtung, ausgeführt.

Vorteil der Selbstverwaltung ist eine große Sachnähe durch die ehrenamtliche Einbindung von Berufsangehörigen, die unmittelbar in die Arbeit der Kammer einfließt. Die Delegiertenversammlung ist das Parlament der Apothekerinnen und Apotheker, der Vorstand das geschäftsführende Organ und in den Ausschüssen wirken Kolleginnen und Kollegen mit, die auf dem betreffenden Gebiet besondere Fachkenntnisse haben.

Kennzeichnend für die Kammerarbeit ist das Zusammenwirken von Ehrenamt und Hauptamt. In der Geschäftsstelle arbeiten qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eng mit den ehrenamtlichen Gremien zusammen, beraten diese und setzen die dort erarbeiteten Ergebnisse um.

Die Kammer hat ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. Das Kammergesetz gibt ihr einen Rahmen vor, den sie ausgestalten kann und den die Apothekerkammer Berlin auch aktiv gestaltet. Die unmittelbare Nähe zu den Kammermitgliedern ermöglicht es, schnell auf neue Entwicklungen und Anforderungen einzugehen oder vorausschauend zu agieren. So hat die Kammer beispielsweise bereits vor mehreren Jahren den sehr erfolgreich arbeitenden Arzneimittelinformationsdienst AMiD eingerichtet. Sie stellt mit der Zertifizierten Kompetenzerhaltung CPK ein Angebot für die regelmäßige Fortbildung zur Verfügung und bietet den Mitgliedern Maßnahmen zur Qualitätssicherung an. Diese Kammerangebote schreibt kein Kammergesetz vor. Hier wird Gestaltung durch Selbstverwaltung deutlich. Denn alle Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Kammermitglieder in die Lage zu versetzen, ihren Beruf kompetent und qualitätsgerecht auszuüben. Damit dient die Kammer den Interessen der Patientinnen und Patienten und der Allgemeinheit.

Selbstverwaltung bedeutet auch Interessenvertretung. Das Kammergesetz weist der Kammer ausdrücklich die Aufgabe zu, die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Die Kammer wird im politischen und gesellschaftlichen Raum aktiv. Sie ist gut vernetzt und ein geschätzter Partner. Die Kammer berät die staatliche Gesundheitsverwaltung und geht bei gesundheitspolitischen Gesetzgebungsvorhaben auf den Gesundheitssenator und die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher im Abgeordnetenhaus zu. Über den Bundesrat fließt so die Meinung der Kammer in die politische Gestaltung auch auf Bundesebene ein.

In den Berufsorganisationen der Apothekerinnen und Apotheker wirkt die Kammer in der ABDA und der Bundesapothekerkammer mit. Auch hier geht es um Gestaltung und Koordination von Selbstverwaltung.

Die Kammer trägt dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in den Berufsstand Apotheker zu festigen und zu erhalten, indem sie auf die Qualität der Berufsausübung achtet. Fortbildungs- und Informationsangebote sind die eine Seite der Medaille, das Berufsrecht bei Verfehlungen die andere. Stand früher eher ein repressives Einschreiten der Kammer im Vordergrund, so hat sich der Schwerpunkt in den letzten 20 Jahren hin zu qualitätsfördernden und –sichernden Angeboten gewandelt. Gleichwohl bleibt es eine Kernaufgabe der Kammer, die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen und gegebenenfalls einzuschreiten. Hierzu gibt das Kammergesetz dem Vorstand eigene Sanktionsmöglichkeiten. Bei schwereren Verfehlungen ist der Weg zum Berufsgericht gegeben. Letztendlich dient alles dazu, die Qualität der Berufsausübung zu sichern und das Vertrauen der Bevölkerung in den Berufsstand zu erhalten. Umfragen zur Kundenzufriedenheit belegen, dass dies nicht schlecht gelungen ist.

Selbstverwaltung bedeutet auch verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Ressourcen, den Beiträgen der Mitglieder. Das Haushaltsrecht der Kammer liegt in Händen der Delegiertenversammlung. Diese versteht den Wirtschaftsplan als Gestaltungsplan für das betreffende Geschäftsjahr, mit dem die wesentlichen Inhalte der Kammerarbeit festgelegt werden. Zugleich haben die Delegierten naturgemäß einen strengen Blick auf die Kosten und die Kammerbeiträge. Hier ist es der Apothekerkammer Berlin gelungen, über einen längeren Zeitraum Beitragsstabilität zu gewährleisten.

In der Delegiertenversammlung, dem Vorstand und allen Kammergremien herrscht der Geist von Freiheit und der Wille zur Gestaltung. Die Apothekerkammer Berlin wird auf dieser Basis eine gute Zukunft haben.

 

RA Rainer Auerbach
Geschäftsführer